Anlageberatung
7. Juni 2026Anlagerichtlinien
7. Juni 2026Was ist ein Vermögensverwaltungsvertrag?
Der Vermögensverwaltungsvertrag ist das zentrale rechtliche Dokument, das die Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Mandant und Vermögensverwalter bildet. Er definiert Rechte und Pflichten beider Seiten, legt den Umfang der Verwaltungstätigkeit fest und regelt alle wesentlichen Parameter der Zusammenarbeit. Ohne diesen Vertrag darf ein Vermögensverwalter nicht tätig werden – er ist gesetzliche Pflicht nach MiFID II und dem Wertpapierinstitutsgesetz.
Der Vertrag wird vor Beginn der Verwaltungstätigkeit abgeschlossen und sollte in Ruhe gelesen, verstanden und bei Bedarf diskutiert werden. Er ist kein Formular, sondern ein individuelles Dokument, das die spezifischen Vereinbarungen zwischen Verwalter und Mandant festhält.
Was regelt der Vertrag im Einzelnen?
Ein vollständiger Vermögensverwaltungsvertrag enthält mindestens folgende Bestandteile:
- Vertragsgegenstand: Welches Depot wird verwaltet, bei welcher Depotbank?
- Anlagestrategie: Welche Strategie liegt der Verwaltung zugrunde (konservativ, ausgewogen, wachstumsorientiert)?
- Anlagerichtlinien: Welche Anlageklassen, Mindest- und Höchstquoten, Ausschlüsse gelten?
- Vollmacht: In welchem Umfang darf der Verwalter handeln?
- Vergütung: Wie hoch ist das Honorar, wie wird es berechnet und abgerechnet?
- Berichterstattung: In welchem Rhythmus und Format erhält der Mandant Berichte?
- Laufzeit und Kündigung: Wie lange gilt der Vertrag, wie kann er beendet werden?
- Haftung: Unter welchen Bedingungen haftet der Verwalter für Schäden?
Welche MiFID-II-Pflichten gelten für den Vertragsabschluss?
Vor Abschluss des Vertrages ist der Vermögensverwalter gesetzlich verpflichtet, eine vollständige Geeignetheitsprüfung durchzuführen und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. Außerdem muss er dem Kunden alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen: über das Unternehmen selbst, die angebotenen Dienstleistungen, die Kosten und Nebenkosten sowie die Interessenkonfliktpolitik. Diese Vorabinformationen (ex-ante) sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Schutz des Anlegers.
Kann der Vertrag angepasst werden?
Ja – und er sollte es auch, wenn sich die Lebenssituation des Mandanten wesentlich verändert: bei größeren Erbschaften, Scheidungen, dem Eintritt in den Ruhestand oder einer grundlegend veränderten Risikobereitschaft. Vermögensverwalter sind zudem verpflichtet, die Geeignetheit der Strategie regelmäßig zu überprüfen und den Vertrag bei Bedarf anzupassen.
Bei HPM nehmen wir uns für den Vertragsabschluss die Zeit, die ein solches Dokument verdient. Wir erklären jeden Bestandteil, beantworten alle Fragen und passen die Anlagerichtlinien sorgfältig an die individuelle Situation des Mandanten an. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist kein bürokratisches Erfordernis – er ist die Basis für eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit.
