Diskretionäre Verwaltung
7. Juni 2026Vermögensverwaltungsvertrag
7. Juni 2026Was ist Anlageberatung?
Anlageberatung ist die persönliche Empfehlung an einen Kunden, bestimmte Wertpapiere oder Finanzinstrumente zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen – auf Basis der individuellen Situation des Kunden. Der entscheidende Unterschied zur Vermögensverwaltung: Bei der Anlageberatung empfiehlt der Berater, der Kunde entscheidet. Die Umsetzung liegt beim Kunden selbst – ob und wann er die Empfehlung annimmt, ist allein seine Sache.
Anlageberatung ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Sie unterliegt den Vorgaben der MiFID II und darf nur von Instituten mit entsprechender BaFin-Zulassung oder Erlaubnis nach dem Wertpapierinstitutsgesetz erbracht werden.
Welche Pflichten hat ein Anlageberater?
MiFID II hat die Anforderungen an die Anlageberatung erheblich verschärft. Vor jeder Empfehlung muss der Berater eine Geeignetheitsprüfung durchführen – er muss also sicherstellen, dass die empfohlene Anlage zum Wissen, der Erfahrung, den finanziellen Verhältnissen und den Anlagezielen des Kunden passt. Das Ergebnis wird in einer Geeignetheitserklärung dokumentiert, die der Kunde erhält.
Darüber hinaus ist der Berater zu vollständiger Kostentransparenz verpflichtet: Vor der Beratung muss er alle anfallenden Kosten offenlegen (ex-ante), nach der Transaktion einen tatsächlichen Kostenausweis vorlegen (ex-post). Interessenkonflikte müssen identifiziert und dem Kunden mitgeteilt werden.
Anlageberatung vs. Vermögensverwaltung – wo liegt der Unterschied?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Entscheidungs- und Handlungsbefugnis. Bei der Anlageberatung behält der Kunde die volle Kontrolle – er entscheidet, ob und wie er eine Empfehlung umsetzt. Bei der Vermögensverwaltung überträgt er diese Kontrolle an den Verwalter, der eigenständig handelt.
Das hat praktische Konsequenzen: Ein beratener Kunde muss erreichbar sein, Entscheidungen treffen und Aufträge erteilen. Ein verwaltetes Depot hingegen wird auch dann professionell betreut, wenn der Mandant im Urlaub ist, wenig Zeit hat oder keine Freude daran findet, Märkte zu beobachten. Für komplexere Vermögen und langfristige Anleger ist die diskretionäre Vermögensverwaltung deshalb meist die geeignetere Lösung.
Execution-only: Wenn keine Beratung stattfindet
Neben Anlageberatung und Vermögensverwaltung gibt es einen dritten Weg: die reine Auftragsausführung (Execution-only). Hier führt der Dienstleister lediglich einen Auftrag des Kunden aus, ohne ihn zu beraten. In diesem Fall gilt nicht die Geeignetheitsprüfung, sondern die schwächere Angemessenheitsprüfung – oder bei bestimmten Produkten gar keine Prüfung. Execution-only ist typisch für Direktbanken und Online-Broker.
HPM bietet keine klassische Anlageberatung an. Wir verwalten Vermögen diskretionär – das bedeutet: Wir übernehmen volle Verantwortung für das Portfolio und handeln eigenständig im Mandanteninteresse. Diese klare Rollenverteilung schafft Vertrauen und ermöglicht professionelles, diszipliniertes Portfoliomanagement ohne emotionale Entscheidungen im falschen Moment.
