Finanzportfolioverwalter
7. Juni 2026Honorarberater
7. Juni 2026Was macht einen Vermögensverwalter unabhängig?
Ein unabhängiger Vermögensverwalter ist weder Teil einer Bank noch eines Versicherungskonzerns, Fondsgesellschaft oder sonstigen Finanzgruppe. Er hat keine eigenen Finanzprodukte, die er verkaufen müsste, und erhält keine Vergütung von Produktanbietern für die Empfehlung oder den Kauf bestimmter Wertpapiere. Seine einzige Vergütungsquelle ist das direkt vom Mandanten bezahlte Honorar – transparent vereinbart, klar kalkulierbar, ohne versteckte Bestandteile.
Diese Struktur klingt simpel – sie hat aber weitreichende Konsequenzen. Denn sie eliminiert den strukturellen Interessenkonflikt, der im provisionsgetriebenen Beratungsmodell unvermeidlich ist: Wer dafür bezahlt wird, bestimmte Produkte zu verkaufen, hat immer auch einen Anreiz, diese Produkte zu empfehlen – unabhängig von der tatsächlichen Eignung für den Kunden.
Unabhängigkeit als rechtlich definierter Begriff
Seit MiFID II ist Unabhängigkeit in der Finanzberatung regulatorisch klar definiert. Wer sich als „unabhängiger Berater“ bezeichnen möchte, muss Zuwendungen von Dritten ablehnen oder vollständig an den Kunden weiterleiten, eine ausreichend breite Palette von Finanzinstrumenten beurteilen und dies gegenüber dem Kunden transparent offenlegen.
Für Vermögensverwalter, die wie HPM auf Honorarbasis tätig sind, ergibt sich diese Unabhängigkeit bereits aus dem Geschäftsmodell. Die zusätzliche Mitgliedschaft im VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.) bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtung auf einen Verhaltenskodex, der Unabhängigkeit, Transparenz und Kundenorientierung als Grundsätze festschreibt.
Was bedeutet das konkret für Mandanten?
Für den Mandanten bedeutet Unabhängigkeit: Der Verwalter wählt aus dem gesamten Marktangebot die jeweils geeignetsten Instrumente aus – Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds – ohne Rücksicht auf interne Vertriebsziele, Produktmargen oder Partnervereinbarungen mit bestimmten Anbietern. Die Entscheidung wird ausschließlich nach dem Kriterium getroffen: Was ist für diesen Mandanten mit seinem Risikoprofil, seinem Zeithorizont und seinen Zielen das Beste?
Hinzu kommt vollständige Kostentransparenz: Das Honorar ist bekannt, direkt vereinbart und der einzige Kostenpunkt auf Verwalterseite. Produktkosten (z.B. ETF-TER) fallen separat an und werden im Rahmen der MiFID-II-Kostenpflicht vollständig offengelegt.
HPM wurde 1987 von Hamburger Kaufleuten mit dem ausdrücklichen Ziel gegründet, Vermögensverwaltung unabhängig von Banken und Produktanbietern anzubieten. Diese Unabhängigkeit ist kein Marketingversprechen – sie ist die Grundlage unseres Geschäftsmodells und der Kern unseres Selbstverständnisses als ehrbarer hanseatischer Kaufmann.
