Vermögensverwaltung
7. Juni 2026Unabhängiger Vermögensverwalter
7. Juni 2026Was ist ein Finanzportfolioverwalter?
Finanzportfolioverwalter ist die offizielle gesetzliche Bezeichnung für Unternehmen und Personen, die im Rahmen einer behördlichen Zulassung professionell Wertpapiervermögen für Dritte verwalten. Die rechtliche Grundlage bildet seit 2021 § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), das das frühere Kreditwesengesetz (KWG) für diesen Bereich abgelöst hat. HPM ist als Finanzportfolioverwalter durch die BaFin zugelassen.
Der Begriff wird im Alltag selten verwendet – die meisten Mandanten kennen ihre Vertragspartner als „Vermögensverwalter“ oder „unabhängige Vermögensverwalter“. Rechtlich und aufsichtsrechtlich ist jedoch stets die Kategorie „Finanzportfolioverwalter“ maßgeblich, die den genauen Tätigkeitsumfang und die zugehörigen Aufsichtspflichten bestimmt.
Welche Anforderungen müssen Finanzportfolioverwalter erfüllen?
Die BaFin-Zulassung als Finanzportfolioverwalter ist kein formaler Akt. Sie setzt umfangreiche organisatorische, personelle und wirtschaftliche Anforderungen voraus:
- Ausreichendes Anfangskapital und laufende Eigenkapitalanforderungen
- Geeignete Geschäftsleiter mit nachgewiesener fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit
- Organisatorische Strukturen zur Vermeidung und Verwaltung von Interessenkonflikten
- Systeme zur Risikoüberwachung, Compliance und internen Kontrolle
- Laufende Meldepflichten gegenüber der BaFin
- Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und MiFID-II-Anforderungen
Hinzu kommen die Anforderungen aus DORA (Digital Operational Resilience Act), die seit Januar 2025 ein systematisches IT-Risikomanagement und regelmäßige Tests der digitalen Widerstandsfähigkeit verlangen.
Was unterscheidet Finanzportfolioverwalter von Banken?
Finanzportfolioverwalter sind keine Banken und unterliegen nicht dem Einlagensicherungssystem. Sie dürfen weder Einlagen entgegennehmen noch Kredite vergeben. Das verwaltete Vermögen ihrer Kunden ist jedoch als Sondervermögen bei der Depotbank vollständig geschützt – es fällt im Insolvenzfall weder in die Insolvenzmasse des Verwalters noch in die der Depotbank.
Diese klare Trennung zwischen Verwaltung und Verwahrung ist ein zentrales Schutzelement für Anleger und ein grundlegender Unterschied zum klassischen Bankmodell, bei dem Beratung, Produktvertrieb und Verwahrung unter einem Dach stattfinden.
HPM ist seit ihrer Gründung als BaFin-regulierter Finanzportfolioverwalter tätig. Die Zulassung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein Qualitätssignal: Sie zeigt, dass wir die strengen Anforderungen der Aufsicht erfüllen – in Bezug auf Kapital, Organisation und Kompetenz. Für unsere Mandanten bedeutet das: Schutz durch Regulierung, ohne die Flexibilität und Unabhängigkeit zu verlieren, die eine Bank nicht bieten kann.
