Verlustverrechnung
7. Juni 2026Güterstand / Zugewinngemeinschaft
7. Juni 2026Was ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst die unentgeltliche Übertragung von Vermögen – durch Erbschaft (beim Tod des Schenkers) oder Schenkung (zu Lebzeiten). In Deutschland ist die Erbschaftsteuer eng mit der Schenkungsteuer verzahnt: Sie folgen denselben Steuerklassen und Freibeträgen, was eine Umgehung durch Schenkungen zu Lebzeiten begrenzt. Die Steuerpflicht entsteht auf Seiten des Empfängers.
Welche Freibeträge gelten?
Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad und können alle 10 Jahre neu genutzt werden:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro pro Kind
- Enkel: 200.000 Euro pro Enkel
- Eltern und Großeltern (beim Erben): 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
- Alle anderen (Steuerklasse III): 20.000 Euro
Wie können Freibeträge steueroptimiert genutzt werden?
Da die Freibeträge alle 10 Jahre neu zur Verfügung stehen, ermöglicht eine vorausschauende Schenkungsstrategie über mehrere Jahrzehnte erhebliche steuerfreie Übertragungen. Ein Beispiel: Eltern schenken jedem Kind im Alter von 30, 40 und 50 Jahren jeweils 400.000 Euro – das sind 1,2 Millionen Euro pro Kind, vollständig steuerfrei. Für größere Vermögen sind zusätzliche Strategien wie Nießbrauchvorbehalt, Familiengesellschaften oder Stiftungslösungen relevant.
Was ist beim Wertpapiervermögen zu beachten?
Wertpapiere werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Börsenkurs am Bewertungsstichtag angesetzt. Latente Steuern (aufgelaufene, noch nicht realisierte Kursgewinne, auf die Abgeltungsteuer anfallen würde) werden dabei nicht berücksichtigt – der Beschenkte übernimmt das latente Steuerpotenzial des Schenkenden. Bei der Bewertung von Depot-Übertragungen ist deshalb Vorsicht geboten: Der nominale Depotwert kann die tatsächliche Nettovermögensübertragung überschätzen.
Vermögensnachfolge ist ein Thema, das wir bei HPM ganzheitlich betrachten – weit über das verwaltete Depot hinaus. Wir empfehlen allen Mandanten ab einem gewissen Vermögensumfang, frühzeitig einen erfahrenen Erbschaft- und Steuerrechtler hinzuzuziehen. Die rechtzeitige Planung kann erhebliche Steuern sparen und Familienkonflikte vermeiden.
