Erbschaft- und Schenkungsteuer
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7. Juni 2026Was ist der Güterstand?
Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten während der Ehe und beim Auseinanderfallen der Ehe (Scheidung oder Tod). In Deutschland gilt ohne anders lautenden Ehevertrag automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Darüber hinaus können Ehegatten durch einen notariellen Ehevertrag die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbaren.
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
Trotz des Namens sind in der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Ehegatten nicht gemeinschaftlich – sie bleiben getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein eigenes Vermögen selbstständig und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Was die Zugewinngemeinschaft regelt, ist der Ausgleich beim Ende der Ehe: Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat (den höheren Zugewinn erzielt hat), muss dem anderen die Hälfte seines Mehrgewinns ausgleichen. Dieser Zugewinnausgleich ist steuerfrei.
Was gilt bei Trennung und Scheidung für das Depot?
Das Wertpapierdepot eines Ehegatten gehört in der Zugewinngemeinschaft ihm allein. Bei der Scheidung wird der Zugewinn berechnet: Anfangsvermögen (bei Eheschließung) wird vom Endvermögen (bei Scheidung) abgezogen – der Saldo ist der Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz. Das Depot selbst wird nicht geteilt – nur ein Wertausgleich wird vorgenommen.
Was gilt bei Gütertrennung?
Bei der Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen vollständig für sich. Das kann steuerlich nachteilig sein: Im Erbfall entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleichsanspruch, der in der Zugewinngemeinschaft den erbschaftsteuerlichen Freibetrag effektiv erhöht.
Bei HPM betreuen wir oft Ehepaare gemeinsam oder getrennte Depots beider Partner. Die güterrechtliche Situation beeinflusst die Portfolioplanung – besonders bei Vermögensnachfolge, Schenkungen und der Aufteilung des Freistellungsauftrags. Wir empfehlen, güterrechtliche Fragen mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu klären und die Erkenntnisse in die Vermögensplanung zu integrieren.
