Honorarberater
7. Juni 2026Anlageberatung
7. Juni 2026Was bedeutet diskretionäre Verwaltung?
Diskretionär kommt vom lateinischen „discretio“ – Ermessen, Urteilsvermögen. Bei der diskretionären Vermögensverwaltung überträgt der Mandant dem Vermögensverwalter das Recht, Anlageentscheidungen eigenständig zu treffen, ohne für jede einzelne Transaktion die Zustimmung des Kunden einholen zu müssen. Der Verwalter handelt dabei nicht nach eigenem Belieben, sondern ausschließlich im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Anlagerichtlinien – einem verbindlichen Regelwerk aus Risikoklasse, Anlagehorizont, Mindest- und Höchstquoten sowie etwaigen Ausschlusskriterien.
Dies unterscheidet die diskretionäre Verwaltung grundlegend von der beratenden Verwaltung, bei der der Verwalter zwar Empfehlungen ausspricht, die Entscheidung und Umsetzung aber beim Kunden selbst liegt. Bei HPM arbeiten wir ausschließlich diskretionär – wir übernehmen echte Verantwortung für das Portfolio.
Welche Vorteile hat die diskretionäre Verwaltung?
Der wichtigste Vorteil ist die Handlungsgeschwindigkeit. Märkte warten nicht auf Rückruftermine. Wenn eine Marktveränderung schnelles Handeln erfordert – eine Absicherung, ein Kauf in einem Korrekturtief oder ein Verkauf bei überzogenen Bewertungen – kann der Verwalter sofort agieren, ohne langwierige Abstimmungsprozesse.
Ebenso bedeutsam ist die Emotionsfreiheit. Viele Anleger neigen dazu, in Korrekturen zu verkaufen und in Hochphasen zuzukaufen – genau das Gegenteil eines disziplinierten Anlageverhaltens. Mit der diskretionären Verwaltung delegieren Mandanten diese Entscheidungen an einen professionellen Manager, der regelbasiert und ohne emotionalen Druck handelt.
Hinzu kommt die Entlastung des Mandanten: Er muss Märkte nicht täglich beobachten, keine Anlageentscheidungen unter Zeitdruck treffen und kein Expertenwissen aufbauen. Er vertraut einem erfahrenen Verwalter – und kann sich auf das konzentrieren, was ihm wichtig ist.
Was schützt den Mandanten bei der diskretionären Verwaltung?
Die Anlagerichtlinien bilden den verbindlichen Rahmen. Jede Entscheidung des Verwalters muss innerhalb dieses Rahmens liegen – andernfalls liegt ein Pflichtverstoß vor. Ergänzend dazu gilt die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung: Der Mandant sieht in jedem Quartalsbericht genau, welche Entscheidungen getroffen wurden und welche Ergebnisse sie erzielt haben. Und schließlich bietet die Trennung von Verwaltung und Verwahrung strukturellen Schutz: Das Depot liegt bei einer unabhängigen Depotbank, der Verwalter hat keinen Zugriff auf Kontogelder.
Bei HPM ist diskretionäre Verwaltung nicht nur ein technischer Begriff – sie ist ein Vertrauensverhältnis. Unsere Mandanten geben uns die Vollmacht zu handeln, weil sie darauf vertrauen, dass wir ausschließlich in ihrem Interesse entscheiden. Dieses Vertrauen ist das Wertvollste, das uns anvertraut wird – und wir nehmen es ernst.
