Nachhaltige Geldanlage
7. Juni 2026Greenwashing
7. Juni 2026Was ist die SFDR?
Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist eine EU-Verordnung, die seit März 2021 gilt und Finanzmarktteilnehmer zu standardisierten Offenlegungen über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte verpflichtet. Ihr Ziel: Greenwashing zu bekämpfen, Transparenz zu fördern und Anlegern vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu geben. Die SFDR klassifiziert Fonds in drei Kategorien, die landläufig nach den entsprechenden Artikeln der Verordnung benannt werden.
Die drei SFDR-Kategorien
- Artikel 6 (grau): Fonds, die keine Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen oder sogar aktiv Nachhaltigkeitsrisiken ignorieren. Sie müssen offenlegen, warum ESG für ihre Strategie nicht relevant ist. Kein Nachhaltigkeitsanspruch.
- Artikel 8 (hellgrün – „light green“): Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben, ohne dass Nachhaltigkeit das primäre Anlageziel ist. Sie berücksichtigen ESG-Kriterien, verfolgen aber keinen expliziten Impact-Anspruch. Beispiel: Ein breit diversifizierter ETF mit ESG-Filter.
- Artikel 9 (dunkelgrün – „dark green“): Fonds, die explizit nachhaltige Investitionen als primäres Ziel verfolgen und deren Wirkung messen und berichten müssen. Strengste Anforderungen, höchster Nachhaltigkeitsanspruch. Beispiel: Ein Fonds für Investitionen in erneuerbare Energien oder sozialen Wohnungsbau.
Was bedeutet die Klassifikation für Anleger?
Die SFDR-Klassifikation gibt Orientierung, ist aber kein Gütesiegel. Artikel-8-Fonds können sehr unterschiedliche Nachhaltigkeitsgrade aufweisen – von minimalen ESG-Filtern bis zu anspruchsvollen Ausschluss- und Integrationskriterien. Anleger sollten die konkrete Fondsstrategie und die Nachhaltigkeitsdokumentation lesen, nicht nur auf die Artikelklassifikation vertrauen.
Zudem hat die Regulierung zu Reklassifikationen geführt: Manche Fondsgesellschaften haben Produkte von Artikel 9 auf Artikel 8 zurückgestuft, als die strengeren Datenanforderungen klar wurden – ein Zeichen für die regulatorische Arbeit, die in diesem Bereich noch aussteht.
Bei HPM nutzen wir die SFDR-Klassifikation als ersten Filter bei der ESG-Fondsselektion. Für Mandate mit explizitem Nachhaltigkeitsanspruch bevorzugen wir Artikel-8-Fonds mit anspruchsvollen Methoden; für spezifische Impact-Ziele prüfen wir geeignete Artikel-9-Produkte. Entscheidend ist die konkrete Fondsstrategie – nicht das Label.
