BaFin
7. Juni 2026MiFID II
7. Juni 2026Was ist das WpIG?
Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist das seit Juni 2021 geltende zentrale Gesetz zur Regulierung von Wertpapierinstituten in Deutschland. Es setzt die europäische Investment Firms Directive (IFD) in nationales Recht um und hat den früheren wertpapierrechtlichen Teil des Kreditwesengesetzes (KWG) für diesen Bereich abgelöst. Für unabhängige Vermögensverwalter wie HPM ist das WpIG das maßgebliche Regulierungsgesetz – es definiert die Zulassungsvoraussetzungen, die laufenden Pflichten und die Eigenkapitalanforderungen.
Warum ein eigenes Gesetz für Wertpapierinstitute?
Vor dem WpIG wurden Wertpapierinstitute – also Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, aber keine vollständigen Banken sind – nach dem Kreditwesengesetz reguliert, das ursprünglich für Banken konzipiert worden war. Das führte zu einer Überregulierung kleinerer Dienstleister und zu Anforderungen, die nicht zu ihrem tatsächlichen Risikoprofil passten.
Das WpIG schafft eine eigenständige, auf das Risikoprofil von Wertpapierinstituten zugeschnittene Regulierung. Es unterscheidet drei Klassen von Instituten – von der kleinen, nicht-systemrelevanten Firma bis zur großen, bankähnlichen Institution – und skaliert die Anforderungen entsprechend.
Was regelt das WpIG für Vermögensverwalter?
Für Finanzportfolioverwalter wie HPM sind insbesondere folgende Bereiche des WpIG relevant:
- Zulassung (§ 15 WpIG): Vermögensverwaltung ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit – ohne BaFin-Zulassung ist sie verboten
- Eigenkapitalanforderungen: Wertpapierinstitute müssen ausreichend Kapital vorhalten, um operationelle Risiken abzufedern
- Organisatorische Pflichten: Interne Kontrollsysteme, Risikomanagement, Compliance-Funktionen
- Meldepflichten: Regelmäßige Berichte an die BaFin zu Kapital, Risiken und Geschäftsentwicklung
- Vergütungspolitik: Anforderungen an die Gestaltung von Vergütungssystemen, um Fehlanreize zu vermeiden
WpIG und MiFID II – wie hängt das zusammen?
WpIG und MiFID II ergänzen sich. Das WpIG regelt die Zulassung und Organisation von Wertpapierinstituten, MiFID II die Wohlverhaltensregeln gegenüber Kunden. Beide Regelwerke müssen von Vermögensverwaltern gleichzeitig erfüllt werden – sie bilden gemeinsam den regulatorischen Rahmen für die professionelle Vermögensverwaltung in Deutschland.
HPM arbeitet seit Inkrafttreten des WpIG nach dessen Anforderungen. Die Umstellung vom KWG auf das WpIG war für uns kein Bruch, sondern eine Bestätigung: Das neue Gesetz ist besser auf das Risikoprofil unabhängiger Vermögensverwalter zugeschnitten als das frühere Bankgesetz. Wir begrüßen eine Regulierung, die Proportionalität und Angemessenheit ernst nimmt.
