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7. Juni 2026MiFIR
7. Juni 2026Was ist MiFID II?
MiFID II – die zweite europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – ist seit Januar 2018 die umfassendste Regulierung des europäischen Wertpapiermarktes. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und hat die Spielregeln für Finanzdienstleister, Handelsplätze und Marktinfrastruktur grundlegend verändert. Für Anleger ist MiFID II die wichtigste europäische Schutzgesetzgebung: Sie verpflichtet Banken, Berater und Vermögensverwalter zu einem bisher nicht gekannten Maß an Transparenz, Dokumentation und Kundenorientierung.
Welche Kernpflichten bringt MiFID II für Vermögensverwalter?
MiFID II hat die Anforderungen an Vermögensverwalter in mehreren Bereichen erheblich verschärft:
- Geeignetheitsprüfung: Vor jedem Mandat muss der Verwalter sicherstellen, dass die Strategie zum Risikoprofil, den Zielen und den finanziellen Verhältnissen des Kunden passt – und dies schriftlich dokumentieren
- Kostentransparenz: Vollständiger Kostenausweis vor Vertragsabschluss (ex-ante) und jährlich im Nachgang (ex-post) – alle Kosten, nicht nur die offensichtlichen
- Best Execution: Aufträge müssen unter bestmöglichen Bedingungen für den Kunden ausgeführt werden
- Interessenkonfliktpolitik: Systematische Identifikation, Verwaltung und Offenlegung von Interessenkonflikten
- Berichterstattung: Mindestens vierteljährliche Berichte an den Mandanten über Portfolioentwicklung und Kosten
Was hat MiFID II für Anleger verändert?
Vor MiFID II war es für Anleger oft schwer zu erkennen, wie viel ihre Finanzdienstleistung wirklich kostete – Provisionen waren in Produkten versteckt, Kosten wurden nicht vollständig ausgewiesen. MiFID II hat das verändert: Die vollständige Kostentransparenz zeigt vielen Anlegern erstmals, was Beratung und Verwaltung tatsächlich kosten. Das hat den Vergleich verschiedener Anbieter erleichtert und zu einer merklichen Preiskorrektur im Markt geführt.
Auch der Anlegerschutz wurde gestärkt: Die Geeignetheitsprüfung verhindert, dass Anlegern ungeeignete Produkte empfohlen werden. Die Interessenkonfliktpflichten erhöhen den Druck auf provisionsbasierte Berater, ihre Empfehlungen zu rechtfertigen.
MiFID II und unabhängige Vermögensverwalter
Für unabhängige, provisionsfreie Vermögensverwalter hat MiFID II wenig verändert – weil sie die Anforderungen bereits vor 2018 erfüllten. Provisionsfreiheit, Geeignetheitsprüfung und Kostentransparenz waren für sie selbstverständliche Standards. MiFID II hat das Spielfeld egalisiert: Was bisher nur Honorarberater taten, ist jetzt für alle Finanzdienstleister Pflicht – zumindest in der Theorie.
HPM hat MiFID II nicht als Belastung erlebt, sondern als Bestätigung des eigenen Ansatzes. Die Anforderungen an Kostentransparenz, Interessenkonfliktfreiheit und Geeignetheitsprüfung sind bei uns seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Wir begrüßen eine Regulierung, die Anlegern hilft zu erkennen, wer wirklich in ihrem Interesse handelt.
