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7. Juni 2026Veräußerungsgewinn
7. Juni 2026Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die seit 2018 gilt und sicherstellt, dass thesaurierende Fonds und ETFs – also solche, die Erträge nicht ausschütten, sondern einbehalten und reinvestieren – jährlich einer Mindestbesteuerung unterliegen. Ohne Vorabpauschale würden Anleger thesaurierender Fonds die Steuer erst beim Verkauf des Fonds zahlen und in der Zwischenzeit einen unkontrollierten Steuerstundungseffekt genießen. Die Vorabpauschale nivelliert diesen Vorteil gegenüber ausschüttenden Fonds.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale errechnet sich aus dem Basisertrag: dem Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins (festgelegt durch das Bundesfinanzministerium auf Basis der Rendite öffentlicher Anleihen) multipliziert mit dem Faktor 0,7. Dieser Basisertrag bildet die fiktive Mindestrendite. Liegt die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds darunter, ist die Vorabpauschale entsprechend niedriger (aber nie negativ). Liegt die Wertsteigerung darüber, greift nur die Vorabpauschale – der Rest wird erst beim Verkauf besteuert.
Wie wird die Vorabpauschale erhoben?
Zum 2. Januar eines jeden Jahres bucht die Depotbank die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale des Vorjahres ab. Dazu muss ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein. Falls die Liquidität fehlt, kann die Bank Fondsanteile verkaufen, um die Steuer zu begleichen – ein unerwünschter Effekt, den Anleger durch ausreichend Kontoguthaben zum Jahreswechsel vermeiden sollten.
Teilfreistellung reduziert die Steuerlast
Nicht die gesamte Vorabpauschale ist steuerpflichtig. Je nach Fondsart gilt eine Teilfreistellung: Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote): 30 Prozent des Ertrags sind steuerfrei. Mischfonds (mindestens 25 % Aktienquote): 15 Prozent sind steuerfrei. Rentenfonds: keine Teilfreistellung. Immobilienfonds: 60–80 Prozent sind steuerfrei. Die Teilfreistellung gilt auch für ETFs entsprechend ihrer Zusammensetzung.
Die Vorabpauschale ist für Mandanten mit thesaurierenden ETFs relevant – und oft ein Überraschungsmoment, wenn im Januar unerwartet Steuern vom Verrechnungskonto abgebucht werden. HPM klärt Mandanten darüber auf und empfiehlt, ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto zu halten. Im Jahresbericht weisen wir alle steuerrelevanten Vorgänge transparent aus.
