Anlagerichtlinien
7. Juni 2026Mindestanlage
7. Juni 2026Was ist eine Verwaltungsvollmacht?
Die Verwaltungsvollmacht ist die rechtliche Ermächtigung, die der Mandant dem Vermögensverwalter erteilt, um in seinem Namen und für Rechnung seines Depots Wertpapiertransaktionen durchzuführen. Sie ist die technische Voraussetzung für die diskretionäre Vermögensverwaltung: Ohne Vollmacht darf der Verwalter kein einziges Wertpapier kaufen oder verkaufen, auch wenn ein Verwaltungsvertrag besteht.
Die Vollmacht wird nicht dem Vermögensverwalter selbst ausgestellt, sondern direkt gegenüber der Depotbank erklärt. Die Depotbank registriert den Verwalter als Bevollmächtigten und führt dessen Aufträge für das Depot des Mandanten aus. Der Mandant bleibt jederzeit Eigentümer des Depots – die Vollmacht begründet kein Miteigentum des Verwalters.
Was umfasst die Vollmacht – und was nicht?
Die Verwaltungsvollmacht ist bewusst eng gefasst. Sie umfasst in der Regel:
- Den Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds)
- Die Erteilung von Limit- und Marktaufträgen an die Depotbank
- In manchen Fällen: die Ausübung von Bezugsrechten oder die Teilnahme an Kapitalmaßnahmen
Ausdrücklich nicht umfasst ist die Vollmacht in der Regel für:
- Abhebungen oder Überweisungen von Geldern aus dem Depot oder Konto
- Die Beauftragung weiterer Bevollmächtigter (Weitervollmacht)
- Änderungen der Depotbedingungen oder Kontodaten
Diese Einschränkungen sind ein wichtiges Schutzelement: Der Vermögensverwalter kann das Vermögen des Mandanten verwalten, aber nicht entnehmen. Die vollständige Kontrolle über Kontogelder verbleibt beim Mandanten.
Wie wird die Vollmacht erteilt und widerrufen?
Die Vollmacht wird typischerweise bei Beginn des Mandatsverhältnisses auf einem standardisierten Formular der jeweiligen Depotbank erteilt und direkt an diese übermittelt. Sie gilt auf unbestimmte Zeit bis zum Widerruf. Der Mandant kann die Vollmacht jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen, was unmittelbar zur Beendigung der Handelsbefugnis des Verwalters führt. Die Kündigung des Verwaltungsvertrages beinhaltet in der Regel gleichzeitig den Widerruf der Vollmacht.
Bei HPM schätzen unsere Mandanten die klare Trennung: Wir verwalten ihr Depot, verfügen aber nie über ihre Kontogelder. Das Vertrauen, das sie uns schenken, beschränkt sich auf das Wesentliche – professionelle Anlageentscheidungen zu treffen. Dieses Vertrauen nehmen wir sehr ernst, und wir arbeiten täglich daran, es zu rechtfertigen.
