Mindestanlage
7. Juni 2026Interessenkonflikt
7. Juni 2026Was bedeutet Provisionsfreiheit?
Provisionsfreiheit bedeutet, dass ein Vermögensverwalter oder Anlageberater keinerlei Vergütung von Produktanbietern, Fondsgesellschaften, Emittenten oder anderen Dritten erhält – weder beim Kauf eines Produktes noch als laufende Bestandsprovision während der Haltedauer. Alle Erträge aus der Verwaltungstätigkeit stammen ausschließlich aus dem direkt mit dem Mandanten vereinbarten Honorar. Diese Struktur ist das konsequenteste Instrument zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Finanzdienstleistungsbereich.
Was sind Provisionen im Finanzbereich?
Im klassischen provisionsbasierten Modell erhält der Berater oder Vermittler eine Vergütung vom Produktanbieter – entweder als einmalige Abschlussprovision beim Kauf oder als laufende Bestandsprovision, solange der Kunde das Produkt hält. Diese Provisionen sind in der Regel im Produkt eingebettet und für den Kunden nicht direkt sichtbar – sie belasten dennoch seine Rendite.
Typische Provisionsformen im Fondsbereich:
- Ausgabeaufschlag: Einmalige Gebühr beim Fondskauf, oft 3–5 %, geht an den Vertrieb
- Bestandsprovision (Kickback): Laufende Rückvergütung aus der Verwaltungsgebühr des Fonds an den Vertreiber
- Vertriebsprovision: Einmalige Zahlung für die Vermittlung eines Produktes
Was regelt MiFID II zur Provisionsfreiheit?
MiFID II hat den Umgang mit Provisionen stark reguliert. Wer sich als „unabhängiger Berater“ bezeichnet, darf grundsätzlich keine Zuwendungen von Dritten annehmen und behalten – er muss sie ablehnen oder vollständig an den Kunden weiterleiten. Nicht unabhängige Berater (z.B. bankgebundene Berater) dürfen Provisionen behalten, müssen diese aber vollständig offenlegen und nachweisen, dass sie die Dienstleistungsqualität tatsächlich verbessern.
Für Vermögensverwalter gilt: Erhaltene Zuwendungen müssen unverzüglich an den Kunden ausgekehrt werden. In der Praxis bedeutet das für provisionsfreie Verwalter wie HPM: Wenn eine Fondsgesellschaft eine Bestandsprovision zahlt, wird diese vollständig an den Mandanten erstattet – oder es werden von vornherein nur provisionsfreie Anteilsklassen (sogenannte „Clean Share Classes“) verwendet.
Was bedeutet Provisionsfreiheit für die Produktauswahl?
Der wichtigste praktische Effekt der Provisionsfreiheit liegt in der uneingeschränkten Produktauswahl. Ein provisionsfreier Verwalter hat keinen wirtschaftlichen Anreiz, ein bestimmtes Produkt zu bevorzugen. Er wählt ausschließlich nach dem Kriterium: Was ist für diesen Mandanten mit seinem Risikoprofil und seinen Zielen das Beste? Das führt regelmäßig zu günstigeren, besser geeigneten Produkten – und zu messbar besseren Ergebnissen für den Mandanten.
HPM ist seit ihrer Gründung provisionsfreilich tätig. Wir kaufen für unsere Mandanten grundsätzlich die günstigsten verfügbaren Anteilsklassen – ohne Ausgabeaufschlag, ohne Bestandsprovisionen. Was wir verdienen, zahlt der Mandant direkt. Was eine Fondsgesellschaft an uns zahlt, gehört dem Mandanten. So einfach ist das Prinzip – und so konsequent setzen wir es um.
