Provisionsfreiheit
7. Juni 2026BaFin
7. Juni 2026Was ist ein Interessenkonflikt?
Ein Interessenkonflikt im Finanzbereich entsteht, wenn der wirtschaftliche Anreiz eines Beraters, Verwalters oder Unternehmens nicht vollständig mit dem Interesse des Kunden übereinstimmt – oder sogar im direkten Widerspruch dazu steht. Der Klassiker: Ein Berater empfiehlt ein Produkt, das ihm eine höhere Provision einbringt, obwohl eine günstigere oder besser geeignete Alternative für den Kunden verfügbar wäre. Er handelt nicht böswillig – er folgt einem strukturellen Anreiz, der durch sein Vergütungsmodell gesetzt wird.
Interessenkonflikte sind im Finanzbereich kein Ausnahmefall, sondern systemimmanent überall dort, wo Beratungs- und Vertriebsinteressen zusammentreffen. Das Bewusstsein dafür ist der erste Schritt zu einem besseren Schutz als Anleger.
Welche Arten von Interessenkonflikten gibt es?
Im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung treten Interessenkonflikte in verschiedenen Formen auf:
- Produktbezogen: Empfehlung eigener oder provisionsstarker Produkte statt geeigneterer Alternativen
- Volumenbezogen: Anreiz zu häufigem Handeln (Churning), um Transaktionsgebühren zu generieren
- Vertriebszielbezogen: Interne Quoten oder Boni für den Verkauf bestimmter Produkte
- Informationsbezogen: Nutzung von Kundendaten oder Marktinformationen für eigene Zwecke
- Eigenhandelsbezogen: Handel auf eigene Rechnung, der mit Kundeninteressen kollidiert
Was verlangt MiFID II im Umgang mit Interessenkonflikten?
MiFID II verpflichtet alle Finanzdienstleister zu einem aktiven Umgang mit Interessenkonflikten. Sie müssen Interessenkonflikte systematisch identifizieren und in einem Register festhalten, Maßnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden oder zu mindern, unvermeidbare Konflikte gegenüber dem Kunden transparent offenlegen und eine schriftliche Interessenkonfliktpolitik vorhalten, die regelmäßig überprüft wird.
Die Offenlegung allein reicht jedoch nicht aus. Wenn ein Interessenkonflikt trotz Maßnahmen so gravierend ist, dass er dem Kunden schaden könnte, darf die Dienstleistung nicht erbracht werden.
Wie schützt man sich als Anleger vor Interessenkonflikten?
Der wirksamste Schutz ist die Wahl eines Dienstleisters, dessen Vergütungsstruktur Interessenkonflikte strukturell ausschließt. Ein Honorarberater oder provisionsfreier Vermögensverwalter hat keinen wirtschaftlichen Anreiz, bestimmte Produkte zu bevorzugen. Ergänzend empfiehlt es sich, immer nach der Vergütungsstruktur des Beraters zu fragen, den Kostenausweis (ex-ante) sorgfältig zu lesen und bei ungewöhnlich häufigen Transaktionsempfehlungen kritisch nachzufragen.
Bei HPM ist das Thema Interessenkonflikt strukturell gelöst: Durch Provisionsfreiheit, freie Produktauswahl und ein Vergütungsmodell, das ausschließlich vom Mandanten kommt, haben wir keinen einzigen wirtschaftlichen Anreiz, der nicht mit seinen Interessen übereinstimmt. Das ist kein Zufall – es ist das Fundament, auf dem wir seit 1987 arbeiten.
