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7. Juni 2026All-in-Fee
7. Juni 2026Was sind Kickbacks?
Kickbacks – auf Deutsch: Rückvergütungen – sind Provisionszahlungen, die ein Produktanbieter (z.B. eine Fondsgesellschaft) an den Vertreiber (z.B. eine Bank, einen Berater oder einen Vermittler) zahlt, der seine Produkte an Kunden verkauft oder hält. Sie entstehen typischerweise als Teil der Verwaltungsgebühr eines Fonds: Ein Teil der TER fließt nicht ins Fondsmanagement, sondern wird als Bestandsprovision an den Vertriebskanal ausgezahlt. Für den Kunden ist dieser Geldfluss oft unsichtbar – er zahlt die volle TER, weiß aber nicht, dass ein Teil davon an seinen Berater zurückfließt.
Welche Interessenkonflikte entstehen durch Kickbacks?
Kickbacks sind das Paradebeispiel eines strukturellen Interessenkonflikts im Finanzbereich. Der Berater oder Vermittler hat einen wirtschaftlichen Anreiz, Produkte mit hohen Rückvergütungen zu empfehlen – unabhängig davon, ob diese Produkte für den Kunden geeignet sind oder ob günstigere Alternativen verfügbar wären. Empirische Studien zeigen konsistent: Kickback-getriebene Beratung führt zu teureren Produkten, weniger Diversifikation und schlechteren Ergebnissen für Anleger.
Was sagt MiFID II zu Kickbacks?
MiFID II hat den Umgang mit Kickbacks grundlegend verändert. Für Berater, die sich als „unabhängig“ bezeichnen, gilt: Zuwendungen von Dritten sind verboten oder müssen vollständig an den Kunden weitergeleitet werden. Für nicht-unabhängige Berater (z.B. bankgebundene Berater) gilt: Kickbacks müssen vollständig offengelegt werden, und der Berater muss nachweisen, dass die Zuwendung die Qualität der Dienstleistung für den Kunden verbessert. Diese Nachweispflicht hat die Praxis in der Realität nur begrenzt verändert.
Clean Share Classes – die Alternative ohne Kickback
Für Fonds gibt es sogenannte „Clean Share Classes“ – Anteilsklassen ohne eingebettete Vertriebsprovisionen. Sie haben niedrigere TER-Werte als die Retail-Anteilsklassen, weil keine Bestandsprovision ausgezahlt wird. Professionelle Vermögensverwalter, die keine Kickbacks annehmen, kaufen grundsätzlich Clean Share Classes – zum Vorteil ihrer Mandanten.
HPM nimmt grundsätzlich keine Kickbacks oder Bestandsprovisionen von Fondsgesellschaften an. Wir kaufen ausschließlich Clean Share Classes ohne eingebettete Vertriebsvergütungen. Das Ergebnis: Unsere Mandanten zahlen niedrigere Fondskosten, und wir haben keinerlei produktbezogenen Interessenkonflikt. Was wir verdienen, kommt von unseren Mandanten – direkt, transparent und ausschließlich.
