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7. Juni 2026Angemessenheitsprüfung
7. Juni 2026Was ist die Geeignetheitsprüfung?
Die Geeignetheitsprüfung ist eine gesetzliche Pflicht nach MiFID II, die vor dem Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandats oder der Erteilung einer Anlageempfehlung durchgeführt werden muss. Sie soll sicherstellen, dass die gewählte Anlagestrategie tatsächlich zum konkreten Kunden passt – zu seinen Kenntnissen, seiner finanziellen Situation und seinen Anlagezielen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einer schriftlichen Geeignetheitserklärung dokumentiert, die der Kunde erhält.
Die Geeignetheitsprüfung ist nicht ein einmaliger Akt zu Beginn eines Mandats, sondern ein laufender Prozess: Verändert sich die Situation des Mandanten wesentlich, muss die Eignung der Strategie erneut bewertet werden.
Welche vier Faktoren fließen in die Prüfung ein?
Die Geeignetheitsprüfung bewertet vier Dimensionen der Kundensituation:
- Kenntnisse und Erfahrung: Welche Wertpapierarten kennt der Kunde? Welche Erfahrungen hat er mit bestimmten Produkten und Märkten? Wie lange ist er schon am Kapitalmarkt aktiv?
- Finanzielle Verhältnisse: Wie hoch sind Einkommen, Vermögen und laufende Verpflichtungen? Welche Verluste könnte der Kunde objektiv verkraften?
- Anlageziele: Welchen Zweck soll die Anlage erfüllen – Vermögenserhalt, Wachstum, Einkommensgenerierung? Wann soll das Kapital verfügbar sein?
- Risikobereitschaft: Wie reagiert der Kunde auf Wertschwankungen? Würde er bei einem Rückgang von 20 % verkaufen – oder ruhig schlafen?
Aus diesen vier Faktoren ergibt sich ein individuelles Risikoprofil, das die Grundlage für die Auswahl der geeigneten Anlagestrategie bildet.
Was passiert, wenn eine Strategie nicht geeignet ist?
Stellt die Prüfung fest, dass eine bestimmte Strategie für einen Kunden nicht geeignet ist, darf sie nicht empfohlen oder umgesetzt werden – auch wenn der Kunde ausdrücklich darauf besteht. Der Verwalter oder Berater darf nicht „auf Wunsch des Kunden“ von der Geeignetheit absehen. Das ist ein wichtiger Schutz, der Anleger vor sich selbst schützen soll.
Geeignetheit vs. Angemessenheit
Die Geeignetheitsprüfung ist umfassender als die bloße Angemessenheitsprüfung, die bei der Auftragsausführung ohne Beratung gilt. Während die Angemessenheitsprüfung nur Kenntnisse und Erfahrung prüft, berücksichtigt die Geeignetheitsprüfung die gesamte finanzielle Situation und die Anlageziele des Kunden.
Bei HPM ist die Geeignetheitsprüfung nicht ein Fragebogen, der in zehn Minuten ausgefüllt wird. Wir nehmen uns die Zeit für ein echtes Gespräch – über Lebenssituation, Pläne, Erfahrungen und Befürchtungen. Das Ergebnis ist ein Risikoprofil, das den Menschen hinter dem Kapital widerspiegelt. Nur so kann eine Anlagestrategie wirklich geeignet sein.
