Angemessenheitsprüfung
7. Juni 2026VuV
7. Juni 2026Was ist die EDW?
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für Kunden von Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland. Sie greift, wenn ein zugelassenes Wertpapierinstitut – also auch ein Vermögensverwalter – insolvent wird und nicht mehr in der Lage ist, Kundengelder oder Wertpapiere zurückzugeben. In diesem Fall entschädigt die EDW betroffene Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Kunden.
Die EDW ist eine Pflichteinrichtung: Alle Wertpapierhandelsunternehmen, die nach WpIG zugelassen sind, müssen ihr angehören und laufend Beiträge entrichten. Sie ist damit das Sicherheitsnetz der letzten Instanz für Kunden dieser Institute.
Wie unterscheidet sich die EDW von der Einlagensicherung?
Häufig wird die EDW mit der Einlagensicherung verwechselt – beides sind Schutzsysteme, aber für unterschiedliche Vermögensarten:
- Einlagensicherung (z.B. EDIS oder nationale Systeme): Schützt Bankguthaben (Kontoguthaben) bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank bei Insolvenz der Bank
- EDW: Schützt nicht herausgabefähige Wertpapiere oder Kundengelder bei Wertpapierinstituten bis 20.000 Euro
Der entscheidende Unterschied: Wertpapiere in einem Depot sind als Sondervermögen grundsätzlich vor Insolvenz geschützt – sie fallen nicht in die Insolvenzmasse. Die EDW greift nur in den seltenen Fällen, in denen Wertpapiere tatsächlich nicht herausgegeben werden können, etwa weil sie missbräuchlich verwendet wurden.
Wie relevant ist die EDW für Mandanten von Vermögensverwaltern?
Für Mandanten unabhängiger Vermögensverwalter ist der EDW-Schutz in der Praxis kaum relevant – und zwar aus einem strukturellen Grund: Das verwaltete Vermögen liegt bei einer unabhängigen Depotbank als Sondervermögen, nicht beim Vermögensverwalter selbst. Bei Insolvenz des Vermögensverwalters bleibt das Depot beim Kunden – es ist nicht Teil der Insolvenzmasse des Verwalters. Nur wenn kurzfristig Geld auf einem Konto des Verwalters lag (z.B. zwischen zwei Transaktionen), könnte die EDW relevant werden.
HPM ist Mitglied der EDW. Für unsere Mandanten ist das ein weiteres Sicherheitselement – auch wenn die eigentliche Schutzwirkung durch die strukturelle Trennung von Verwaltung und Verwahrung bereits gewährleistet ist. Das Geld unserer Mandanten liegt bei der Depotbank, nicht bei HPM. Das ist das Fundament des Anlegerschutzes in der Vermögensverwaltung.
