CO₂-Fußabdruck Portfolio
7. Juni 2026Freistellungsauftrag
7. Juni 2026Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2009 gilt. Sie wird direkt von der Depotbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt – daher der Begriff „Abgeltung“: Die Steuer ist mit ihrem Einbehalt vollständig abgegolten; der Anleger muss die betroffenen Erträge in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuerschuld) und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer?
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften an Aktionäre
- Zinsen: Erträge aus Anleihen, Tagesgeld, Festgeld und ähnlichen Instrumenten
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds) – gilt für nach dem 1.1.2009 erworbene Papiere
- Fondsausschüttungen: Ausschüttende Fonds und ETFs, die Erträge an Anleger weiterreichen
- Vorabpauschale: Fiktive Mindestrendite auf thesaurierende Fonds und ETFs
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei: seit 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften. Um diesen Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank gestellt werden. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Steuer auf alle Kapitalerträge ab – auch unterhalb der Freigrenze.
Persönlicher Steuersatz vs. Abgeltungsteuer
Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz von weniger als 25 Prozent hat (Rentner mit niedrigem Einkommen, Studenten), kann die Günstigerprüfung beantragen: Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger wäre, und erstattet den Unterschied. Wer mehr als 25 Prozent zahlt (was bei normalen Einkommensverhältnissen die Regel ist), ist mit der Abgeltungsteuer besser gestellt als bei einer Veranlagung zum persönlichen Steuersatz.
Bei HPM weisen wir im ex-post Jahresbericht alle einbehaltenen Steuern transparent aus. Für die Steueroptimierung im Portfolio – etwa die Nutzung von Verlustverrechnungspotenzial oder die strategische Realisierung von Gewinnen – arbeiten wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Steuerliche Aspekte sind integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Vermögensverwaltung.
