Verwahrung / Custody
7. Juni 2026Transaktionskosten
7. Juni 2026Was ist die Verwaltungsgebühr?
Die Verwaltungsgebühr – auch Management Fee – ist das Entgelt, das Anleger für die professionelle Verwaltung ihres Portfolios bezahlen. Bei unabhängigen, provisionsfreien Vermögensverwaltern wie HPM ist sie die einzige Vergütungsquelle: Sie wird direkt mit dem Mandanten vereinbart, als prozentualer Anteil des verwalteten Vermögens pro Jahr berechnet und enthält keine versteckten Produktmargen oder Provisionen. Die Verwaltungsgebühr ist transparent, direkt verhandelbar und für den Mandanten vollständig nachvollziehbar.
Wie wird die Verwaltungsgebühr berechnet?
Typischerweise wird die Verwaltungsgebühr als Prozentsatz des durchschnittlichen verwalteten Vermögens pro Jahr berechnet. Die genaue Höhe hängt vom verwalteten Volumen, der Anlagestrategie und dem Leistungsumfang ab. Übliche Größenordnungen für individuelle Vermögensverwaltung:
- Bis 500.000 Euro: 0,8 bis 1,2 Prozent p.a.
- 500.000 bis 2 Mio. Euro: 0,6 bis 1,0 Prozent p.a.
- Über 2 Mio. Euro: 0,4 bis 0,8 Prozent p.a. (mit Staffelung)
Die Abrechnung erfolgt typischerweise quartalsweise, aus dem Depot des Mandanten direkt entnommen. Der Mandant sieht die Abrechnung im Depotauszug.
Was deckt die Verwaltungsgebühr ab?
Die Verwaltungsgebühr bei HPM umfasst die vollständige Portfolioverwaltung: Analyse, Anlageentscheidungen, Ordererteilung, laufende Überwachung, Rebalancing und das quartalsweise Reporting. Was sie nicht umfasst, sind die internen Kosten der eingesetzten Fonds und ETFs (TER) sowie Transaktionskosten – diese fallen separat an und werden im Rahmen der MiFID-II-Kostenpflicht vollständig im Kostenausweis ausgewiesen.
Verwaltungsgebühr vs. provisionsbasierte Vergütung
Der fundamentale Unterschied zur provisionsbasierten Vergütung liegt in der Interessenlage: Die Verwaltungsgebühr macht den Verwalter zum Verbündeten des Mandanten. Je besser das Portfolio performt, desto höher das verwaltete Vermögen – desto höher die absolute Gebühr des Verwalters. Die Interessen sind vollständig aligniert. Bei Provisionen ist der Anreiz strukturell anders: Die Gebühr ist transaktionsbezogen oder produktabhängig – nicht performance- oder volumenabhängig.
HPM arbeitet ausschließlich mit transparenten, direkt vereinbarten Verwaltungsgebühren. Kein Mandant zahlt einen Euro mehr als vereinbart, und kein Dritter zahlt uns für die Empfehlung bestimmter Produkte. Diese Einfachheit ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis eines Geschäftsmodells, das von Anfang an auf echte Unabhängigkeit ausgerichtet war.
