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7. Juni 2026DORA
7. Juni 2026Was ist das KWG?
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Regulierung von Banken und Kreditinstituten. Es regelt, wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben darf, welche Kapital- und Liquiditätsanforderungen gelten und wie die laufende Bankenaufsicht durch die BaFin organisiert ist. Das KWG ist seit 1962 in Kraft und wurde seitdem vielfach angepasst – zuletzt maßgeblich durch die Umsetzung europäischer Bankenregulierung (CRR/CRD-Paket).
Gilt das KWG noch für Vermögensverwalter?
Für unabhängige Vermögensverwalter, die ausschließlich Portfolioverwaltung und damit verwandte Dienstleistungen erbringen, hat das WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) seit 2021 das KWG weitgehend abgelöst. Das KWG gilt weiterhin für Banken und Kreditinstitute sowie für Unternehmen, die Bankgeschäfte wie Einlagengeschäft oder Kreditvergabe betreiben – beides ist Vermögensverwaltern nicht erlaubt und wird von ihnen auch nicht angeboten.
Es gibt jedoch Berührungspunkte: Bestimmte Querverweise im WpIG verweisen auf KWG-Regelungen, und Vermögensverwalter, die mit Depotbanken zusammenarbeiten, sind indirekt von KWG-Anforderungen berührt – etwa durch die Kapitalanforderungen ihrer Depotbankpartner.
Was sind die wichtigsten KWG-Regelungen für Banken?
Das KWG umfasst folgende Kernbereiche:
- Erlaubnispflicht: Bankgeschäfte ohne KWG-Erlaubnis sind strafbar
- Eigenkapitalanforderungen: Banken müssen ausreichend Kapital für ihre Risiken vorhalten
- Liquiditätsanforderungen: Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit
- Großkreditregelungen: Begrenzung des Klumpenrisikos gegenüber einzelnen Schuldnern
- Einlagensicherung: Pflicht zur Mitgliedschaft in Einlagensicherungssystemen
Als Wertpapierinstitut unterliegt HPM dem WpIG, nicht dem KWG. Das ist bewusst so – das WpIG ist auf das Risikoprofil von Vermögensverwaltern zugeschnitten und vermeidet die Überregulierung, die früher durch die Anwendung des Bankgesetzes auf Nicht-Banken entstand. Für unsere Mandanten bedeutet das: passende Regulierung ohne bürokratischen Überbau.
