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7. Juni 2026Benchmark
7. Juni 2026Was ist der Kostenausweis nach MiFID II?
Der Kostenausweis ist eine gesetzliche Pflicht nach MiFID II, die Finanzdienstleister verpflichtet, Anlegern alle anfallenden Kosten vollständig und verständlich offenzulegen – vor dem Vertragsabschluss (ex-ante) und jährlich im Nachgang (ex-post). Der Kostenausweis ist eine der wirkungsvollsten Neuerungen von MiFID II: Er hat erstmals eine echte Kostentransparenz im Finanzbereich geschaffen und vielen Anlegern gezeigt, wie viel ihre Kapitalanlage tatsächlich kostet.
Ex-ante Kostenausweis: Vor dem Vertragsabschluss
Vor Abschluss eines Verwaltungsmandats oder einer Anlageempfehlung muss der Dienstleister einen ex-ante Kostenausweis vorlegen, der alle geschätzten Kosten in Euro und als prozentualen Anteil des Anlagebetrags ausweist:
- Einmalige Kosten (Ausgabeaufschläge etc.)
- Laufende Kosten (Verwaltungsgebühr, TER der Fonds)
- Transaktionskosten (geschätzt)
- Nebenkosten und sonstige Gebühren
Der ex-ante Ausweis ermöglicht dem Anleger, die Gesamtkosten zu verstehen und zu vergleichen – bevor er sich bindet.
Ex-post Kostenausweis: Jährliche Abrechnung
Nach Ablauf jedes Jahres muss ein ex-post Kostenausweis folgen, der die tatsächlich angefallenen Kosten dokumentiert – in Euro und als prozentualen Anteil des durchschnittlich verwalteten Vermögens. Der Vergleich mit dem ex-ante Ausweis zeigt, ob die Kosten wie prognostiziert geblieben sind. Dieser Ausweis ist oft überraschend aufschlussreich: Viele Anleger sehen erstmals, was ihre Kapitalanlage wirklich kostet.
Was hat der Kostenausweis in der Praxis verändert?
Die MiFID-II-Kostentransparenz hat den Markt verändert. Anleger vergleichen heute Anbieter nach Gesamtkosten statt nur nach Verwaltungsgebühr. Der Druck auf aktive Fonds mit hohen TER-Werten ist gestiegen. Provisionsbasierte Berater sind gezwungen, ihre Vergütungsstruktur offenzulegen. Und ETFs haben massiven Zulauf erhalten, weil ihre niedrigen Kosten im Vergleich nun sichtbar sind.
HPM legt großen Wert auf vollständige Kostentransparenz. Unsere Mandanten erhalten vor Mandatsabschluss einen vollständigen ex-ante Kostenausweis und jährlich einen detaillierten ex-post Bericht. Was wir erheben, steht im Vertrag – was wir tatsächlich abrechnen, steht im Jahresbericht. Keine Lücken, keine Überraschungen.
