Sondervermögen
7. Juni 2026ISIN
7. Juni 2026Was bedeutet Insolvenzschutz für Anleger?
Insolvenzschutz beschreibt die Sicherheitsmechanismen, die Anleger davor schützen, ihr Kapital zu verlieren, wenn ein Finanzdienstleister (Vermögensverwalter, Depotbank, Fondsgesellschaft) in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. In der professionellen Vermögensverwaltung wirken mehrere Schutzebenen zusammen – mit dem Sondervermögensprinzip als wichtigstem Element.
Die drei Schutzebenen im Überblick
- Ebene 1 – Sondervermögen (stärkster Schutz): Wertpapiere in Depots und Investmentfonds sind rechtlich Eigentum des Anlegers. Bei Insolvenz des Verwalters oder der Depotbank werden sie nicht zur Begleichung von Schulden herangezogen – sie werden an den Anleger herausgegeben. Dieser Schutz gilt ohne Obergrenzen.
- Ebene 2 – Einlagensicherung: Guthaben auf Konten bei Banken sind durch das Einlagensicherungssystem bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Darüber hinausgehende Beträge tragen das Insolvenzrisiko der Bank.
- Ebene 3 – EDW: Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen entschädigt bis zu 20.000 Euro, wenn Wertpapiere oder Guthaben aus anderen Gründen nicht herausgegeben werden können – etwa bei Missbrauch durch den Verwalter.
Welche Risiken bleiben trotz Insolvenzschutz?
Der Insolvenzschutz schützt vor dem Verlust durch Unternehmenspleiten – nicht vor Marktrisiken. Wenn die Kurse fallen, fallen sie – unabhängig davon, ob der Verwalter oder die Depotbank solvent ist. Der Insolvenzschutz sichert also die Struktur der Verwaltung, nicht die Anlageperformance.
Hinzu kommt: Bei synthetisch replizierenden ETFs besteht ein Kontrahentenrisiko durch die Swap-Vereinbarung mit einer Bank. Dieses Risiko ist regulatorisch begrenzt (max. 10 Prozent des Fondsvermögens darf im Swap-Risiko liegen), aber nicht vollständig eliminiert.
Der Insolvenzschutz ist ein Bereich, der im normalen Alltag keine Rolle spielt – aber in Extremsituationen entscheidend ist. HPM hat bei der Strukturierung des Geschäftsmodells bewusst darauf geachtet, dass Mandantengelder immer als Sondervermögen bei unabhängigen Depotbanken verwahrt sind. Das ist keine regulatorische Mindesterfüllung, sondern ein Ausdruck unserer Verantwortung.
