I – Steuern & Recht

Dauerhafter Vermögensschutz und Zweckbindung

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, die dauerhaft einem vom Stifter bestimmten Zweck gewidmet wird. Sie hat weder Gesellschafter noch Eigentümer – das Stiftungsvermögen gehört der Stiftung selbst und ist dem wirtschaftlichen Zugriff des Stifters und seiner Erben dauerhaft entzogen. Stiftungen können gemeinnützige (z.B. Bildung, Wissenschaft, Kunst), mildtätige oder privatnützige Zwecke verfolgen. Rechtliche Grundlage in Deutschland sind die §§ 80–88 BGB (reformiert 2023).

Welche Stiftungsformen gibt es?

  • Gemeinnützige Stiftung: Verfolgt steuerbegünstigte Zwecke (§ 52 AO) – z.B. Bildung, Wissenschaft, Kunst, Umweltschutz. Körperschafts- und Gewerbesteuerbefreiung; Spenden steuerlich absetzbar.
  • Familienstiftung: Privatnützige Stiftung, die primär die Interessen einer Familie oder bestimmter Personen fördert. Keine Steuerprivilegien; unterliegt der Erbersatzsteuer alle 30 Jahre.
  • Unternehmensverbundene Stiftung: Hält Unternehmensanteile und sichert Unternehmenskontinuität über Generationen – bekannte Beispiele: Bosch, Bertelsmann, Carl Zeiss.
  • Verbrauchsstiftung: Auf Zeit angelegt; nach Ablauf der Laufzeit ist das Stiftungsvermögen verbraucht.

Wie wird das Stiftungsvermögen angelegt?

Das Stiftungsvermögen muss nach dem Grundsatz der Kapitalerhaltung angelegt werden: Das Stiftungskapital soll real erhalten bleiben, während die Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Das erfordert eine sorgfältige Anlagestrategie, die ausreichende Erträge erwirtschaftet, um den Stiftungszweck zu finanzieren, gleichzeitig das Kapital real (nach Inflation) zu erhalten und angemessene Risiken einzugehen – nicht zu konservativ (kein Ertrag), nicht zu spekulativ (Kapitalverzehr). In der anhaltenden Niedrigzinsphase war das für viele Stiftungen eine enorme Herausforderung; mit dem Zinsanstieg hat sich die Situation entspannt.

HPM-Hinweis

HPM verwaltet das Vermögen mehrerer Stiftungen und kennt die besonderen Anforderungen: Kapitalerhalt, Ertragsorientierung und Transparenz gegenüber der Stiftungsaufsicht. Wir entwickeln individuelle Anlagerichtlinien, die den jeweiligen Stiftungszweck, die Ausschüttungsanforderungen und die regulatorischen Vorgaben berücksichtigen. Stiftungsvermögen erfordert besondere Sorgfalt – und das ist genau unser Anspruch.

7. Juni 2026

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