B – Regulierung & Recht

Pflicht zur bestmöglichen Auftragsausführung

Was ist Best Execution?

Best Execution – auf Deutsch: bestmögliche Auftragsausführung – ist die regulatorische Pflicht von Wertpapierdienstleistern, Kauf- und Verkaufsaufträge ihrer Kunden unter den bestmöglichen Bedingungen auszuführen. Die Pflicht ist in MiFID II verankert und gilt für alle Finanzdienstleister, die Aufträge für Kunden ausführen oder weiterleiten – also auch für Vermögensverwalter. „Bestmöglich“ bedeutet dabei nicht zwangsläufig der günstigste Preis – es ist eine Gesamtbetrachtung mehrerer Faktoren.

Welche Faktoren bestimmen die bestmögliche Ausführung?

MiFID II nennt folgende Kriterien für die Bewertung der Auftragsausführung:

  • Preis: Der Kurs, zu dem das Wertpapier gehandelt wird – das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium
  • Kosten: Gesamtkosten der Transaktion inklusive Provisionen, Spreads und sonstiger Gebühren
  • Geschwindigkeit: Wie schnell wird der Auftrag ausgeführt?
  • Wahrscheinlichkeit der Ausführung: Wird der Auftrag überhaupt ausgeführt, oder riskiert man Teilausführungen?
  • Wahrscheinlichkeit der Abwicklung: Wird die Transaktion reibungslos abgewickelt?
  • Art und Umfang des Auftrags: Handelt es sich um einen Marktauftrag, ein Limit, eine große oder kleine Position?

Für Privatanleger hat der Preis in der Regel die höchste Gewichtung. Bei institutionellen Aufträgen oder illiquiden Märkten können andere Faktoren wichtiger werden.

Was muss ein Vermögensverwalter für Best Execution tun?

Vermögensverwalter müssen eine schriftliche Best Execution Policy festlegen und kommunizieren, in der sie beschreiben, wie sie die bestmögliche Ausführung sicherstellen. Diese Policy muss regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Veränderungen angepasst werden. Zudem müssen Vermögensverwalter ihre Ausführungsqualität laufend überwachen und auf Anfrage nachweisen können, dass sie im Interesse des Kunden gehandelt haben.

Best Execution in der Praxis

In der Praxis bedeutet Best Execution für einen Vermögensverwalter, dass er nicht einfach immer denselben Broker oder dieselbe Börse nutzen darf, sondern regelmäßig überprüfen muss, ob seine Ausführungspartner tatsächlich die besten Bedingungen bieten. Bei liquiden Standardwerten – börsennotierten Aktien oder ETFs – ist das meist kein Problem. Bei weniger liquiden Anleihen oder kleinen Nebenwerten kann die Wahl des Ausführungsweges erhebliche Auswirkungen auf das Transaktionsergebnis haben.

HPM-Hinweis

Bei HPM ist Best Execution ein fester Bestandteil unserer Ordermanagement-Prozesse. Wir arbeiten mit leistungsstarken Depotbankpartnern zusammen und überprüfen regelmäßig, ob unsere Ausführungsqualität den Anforderungen entspricht. Für unsere Mandanten ist das ein konkreter Mehrwert: Jede Transaktion wird zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt – nicht zum bequemsten Weg für uns.

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